Allgemeine Geschäftsbedingungen
I Allgemeines:

  1. Die Auftragnehmerin erbringt die Leistungen auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
  2. Eventuell bestehende allgemeine Geschäftsbedingungen der Auftraggeber sind nicht gültig.
  3. Den Auftraggebern ist bewusst, dass die Anfertigung von Fotografien dem künstlerischen Gestaltungsspielraum der Auftragnehmerin unterliegt.Auftraggeber haben vor Auftragsvergabe Einsicht in die Arbeit (Homepage der Auftragnehmerin) genommen und sind mit Auftragsvergabe mit dem Stil der Auftragnehmerin einverstanden. Reklamationen und/oder Mängelrügen hinsichtlich des von der Auftragnehmerin ausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraums, des Aufnahmeortes und der verwendeten optischen und technischen Mittel der Fotografie sind ausgeschlossen. Nachträgliche Änderungswünsche der Auftraggeber bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und Beauftragung und sind gesondert zu vergüten.
  4. Der Auftragnehmerin sind angemessene Pausen inkl. Verpflegung zu gewähren.
  5. Die Auftragnehmerin begutachtet und wählt die Bilder aus, die den Auftraggebern ausgeliefert werden. Ein Anrecht auf die Einsicht in die unbearbeiteten Aufnahmen besteht nicht.
  6. Die Auftragnehmerin verpflichtet sich nicht zur dauerhaften Archivierung der Originaldateien sowie der bearbeiteten Aufnahmen. Nach Lieferung des bearbeiteten Bildmaterials an die Auftraggeber sind diese für eine Sicherung des Bildmaterials verantwortlich.

 

II Urheberrecht, Nutzungsrecht, Eigenwerbung

  1. Der Auftragnehmerin steht das Urheberrecht an den Bildern nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.
  2. Die Auftraggeber erwerben an den Bilddateien die privaten Nutzungsrechte. Das Recht der Vervielfältigung aus Bilddateien und deren Weitergabe an Dritte wird für nichtkommerzielle Zwecke eingeräumt. Eine kommerzielle Nutzung ist nicht gestattet und erfordert die schriftliche Zustimmung der Auftragnehmerin. Eigentumsrechte werden nicht übertragen. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des Honorars an den Auftraggeber über. Bei Veröffentlichungen des Bildmaterials (z. B. private Homepage, Internetforen, soziale Medien) im Rahmen dieser erworbenen Nutzungsrechte ist stets die Auftragnehmerin (Annette Dölger) zu nennen.
  3. Die Auftragnehmerin darf die Bilder im Rahmen ihrer Eigenwerbung und publizistisch zur Illustration verwenden (z. B. Für Ausstellungen, Messen, Homepage, Blog, Fachmagazine für Fotografie, etc.). Dieses Recht bedarf der Zustimmung der Auftraggeber. Die Auftraggeber versichern, dass sie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzen. Ersatzansprüche Dritter, die auf Verletzung dieser Rechte beruhen, tragen die Auftraggeber.

 

III Honorare

  1. Das Honorar für einen Auftrag entspricht der im Gesamtbetrag genannten Summe. Das vereinbarte Honorar der Auftragnehmerin ist zum Aufnahmetermin, jedoch spätestens zwei Wochen danach in bar oder per Überweisung fällig. Eine Anzahlung kann durch die Auftragnehmerin verlangt werden, um einen gebuchten Termin für einen Auftrag zu reservieren.
  2. Nach einer Mahnung kommen die Auftraggeber in Verzug. Nach Eintritt des Verzugs ist das Honorar mit 10% p.a. zu verzinsen. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrecht ist nur gegenüber unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Auftraggebers zulässig. Mahnspesen und die Kosten (auch außergerichtlicher) anwaltlicher Intervention gehen zu Lasten des Auftraggebers.
  3. Bis zur vollständigen Bezahlung des Honorars bleiben die Nutzungsrechte für die gelieferten Bilder und Eigentumsrechte für sonstige Waren bei der Auftragnehmerin.
  4. Wünschen die Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so haben sie die Mehrkosten zu tragen. Die Auftragnehmerin behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
  5. Für eine spontane Verlängerung der Aufnahmeproduktion auf ausdrücklichen Wunsch der Auftraggeber, wird ein Honorar von 80 Euro pro angefangener Verlängerungsstunde berechnet, insofern hierzu keine andere schriftliche Vereinbarung vor Auftragsbeginn getroffen wurde.
  6. Verzögert sich die Durchführung des Auftrages aus Gründen, die die Auftraggeber zu vertreten haben, so kann die Auftragnehmerin eine angemessene Erhöhung des Honorars zu 80 Euro für jede angefangene Verlängerungsstunde verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Auftraggeber kann sie auch Schadensersatzansprüche geltend machen.
  7. Treten die Auftraggeber vor dem vereinbarten Termin vom Auftrag zurück, so sind 50% des vereinbarten Honorars als Ausfallhonorar an die Auftraggeberin zu zahlen. Gesetzliche Rücktrittsrechte bleiben von dieser Regelung unberührt. Bereits geleistete Anzahlungen werden bei Rücktritt vom Auftrag oder Nichteinhalten des Termins nicht erstattet.

 

IV Reisekosten, sonstige Kosten

  1. Reisekosten zum Aufnahmeort und die Fahrten zwischen den Aufnahmeorten werden individuell berechnet und gehen als Reisekosten in den Gesamtbetrag der von den Auftraggebern zu übernehmenden Kosten ein. Die Reisekosten werden auf Grundlage der gefahrenen Kilometer (50 Ct/km) und bei längeren Strecken zzgl. der Fahrtzeit (35 Euro/Stunde) berechnet. Sollten sich die Aufnahmeorte ändern, so haben die Auftraggeber die eventuell anfallenden Mehrkosten für die Anreise der Auftragnehmerin zu tragen.
  2. Bei längerer An- und Abreise zum Aufnahmeort haben die Auftraggeber gegebenenfalls eine Übernachtungsmöglichkeit zu stellen und die Kosten dafür zu übernehmen bzw. wird eine Übernachtungspauschale in die Reisekosten mit eingerechnet.
  3. Sollten Kosten wie Parkgebühren, Maut- und Autobahngebühren, Porto und Verpackung anfallen, so sind diese nicht im vereinbarten Honorar inbegriffen und gehen zu Lasten der Auftraggeber.

 

V Haftung

  1. Gegen die Auftragnehmerin gerichtete Schadensersatzansprüche aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, Verletzung von gesetzlichen und/oder vertraglichen Neben- und Schutzpflichten bei Vertragsabschluss sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches Verhalten der Auftragnehmerin verursacht worden ist. Die Organisation, Vergabe und Ausführung von Aufträgen geschieht mit sorgfältiger Planung. Sollte jedoch auf Grund besonderer Umstände, wie z. B. plötzliche Krankheit (auch von Familienangehörigen der Auftragnehmerin), Verkehrsunfall, Umwelteinflüsse, Verkehrsstörungen etc. die Auftragnehmerin zu dem vereinbarten Fototermin nicht erscheinen können oder das Bildmaterial nicht innerhalb der vereinbarten Zeit liefern können, wird keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden, Verluste und Folgen übernommen. Etwaige Mehrkosten, die den Auftraggebern entstehen können, dürfen nicht auf die Auftragnehmerin abgewälzt werden.
  2. Kann der Fotoauftrag auf Grund höherer Gewalt (z. B. Unfall, attestierte Krankheit o. ä.) nicht durchgeführt werden, verzichtet die Auftragnehmerin auf das Einverlangen der vereinbarten Kosten.
  3. Wird ein angefangener Auftrag aus von der Auftragnehmerin nicht zu vertretenden Gründen nicht fertiggestellt, so steht dieser das volle Honorar zu. Als angefangen gilt ein Auftrag, wenn mit der vereinbarten geschuldeten Leistung begonnen wurde.
  4. Die Auftragnehmerin haftet nicht für den Verlust von gespeicherten digitalen Daten. Sie wird aber dafür Sorge tragen, dass digitale Daten ausreichend gesichert sind.
  5. Die Auftragnehmerin haftet nicht für Lichtbeständigkeit ausbelichteter Bilder und Drucke sowie die dauerhafte Beständigkeit digitaler Datenträger (DVD, USB-Stick). Die Auftraggeber haben nach Überlassung des Bildmaterials selbst für die ausreichende Sicherung Sorge zu tragen (z. B. Anlegen von Sicherungskopien der digitalen Datenträger).
  6. Zu- und Rücksendung von Bildmaterial erfolgen auf Kosten und Gefahr der Auftraggeber.
  7. Beanstandungen, gleich welcher Art, sind innerhalb von 14 Tagen nach Übergabe des Bildmaterials schriftlich bei der Auftragnehmerin einzureichen. Danach gilt das Bildmaterial als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.
  8. Bei Reproduktionen, Nachbestellungen und Vergrößerungen können sich Farbdifferenzen gegenüber der Vorlage oder den Erstbildern ergeben. Farbdifferenzen können auch bei Bildabzügen und Drucken jeder Art auftreten, die aus einer digitalen Datei erstellt wurden. Dies ist kein Fehler des Werks und eine Reklamation ist hierdurch nicht berechtigt. Abweichungen in der Qualität und der Farbwiedergabe ergeben sich auch bei der Betrachtung digitaler Bilddateien durch die verwendeten Ausgabegeräte (Monitor, Handy, Tablet) und deren Einstellungen.
  9. Liefertermine für Bildmaterial sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich von der Auftragnehmerin bestätigt worden sind. Die Auftragnehmerin haftet für Fristüberschreitungen nur bei Vorsatz.

 

VI Datenschutz

  1. Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten der Auftraggeber können gespeichert werden. Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, alle im Rahmen des Auftrags bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.
  2. Die Fotografin ist berechtigt, diese Daten an beauftragte Dritte – z.B. aber nicht begrenzt auf Steuerberater, Rechtsanwalt oder Inkasso-Dienstleister zu übermitteln, soweit dies notwendig ist, damit die geschlossenen Verträge erfüllt werden können. Sofern dies zur Klärung oder Erfüllung des hier geschlossenen Vertrages notwendig ist, erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass diese den Kontakt zum Kunden per Email und/ oder Telefon aufnehmen dürfen.

 

VII Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Auch bei Lieferungen und Veröffentlichungen im Ausland. Für alle nicht in diesen AGB geregelten Punkten, tritt die gesetzliche Regelung in Kraft. Der Gerichtsstand ist Braunschweig.
  2. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
  3. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.
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